In der Plenumssitzung am 30. April 2020 hatte der Landtag mit breiter Mehrheit ein Sonderprogramm Heimat 2020 zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage beschlossen. 50 Millionen Euro stehen zur Unterstützung bereit. Ab sofort können Anträge online gestellt werden.
Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen bearbeitet. Der Antrag muss bis spätestens 4. Dezember 2020 eingereicht werden!
INFORMATIONEN DES HEIMATMINISTERIUMS ZUM SONDERPROGRAMM (PDF)
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten des Heimatministeriums: