So fördern wir Sie

Die NRW-Stiftung unterstützt das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern beim Erhalt von Landschaften, Denkmälern und Kulturgütern.

Sie engagieren sich dafür, dass einzigartige Landschaften, Denkmäler oder Kulturgüter erhalten bleiben? Dann haben wir etwas gemeinsam! Wir, die NRW-Stiftung, setzen uns genau wie Sie für unsere Heimat ein. Möchten Sie mit Ihrem Verein, Ihrem Verband, Ihrer Stiftung oder einer anderen Institution ein Vorhaben verwirklichen, dann können Sie bei uns Fördergeld dafür beantragen.

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Antragsberechtigt sind

  • Gemeinnützige Institutionen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften, Verbände), deren Satzungszweck im namensgebenden Aufgabenfeld der NRW-Stiftung liegt.

Grundsätzlich gilt, dass die beantragten Maßnahmen

  • in NRW beheimatet sind bzw. stattfinden sollen.

  • öffentlich zugänglich bzw. für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind.

  • nicht oder nur beschränkt durch staatliche oder kommunale Zuwendung gefördert werden können.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind

  • Kommunen/Gebietskörperschaften, Einzelpersonen, kommerzielle Einrichtungen und nicht gemeinnützige Antragsteller.

  • laufende Betriebskosten.

  • bereits fertiggestellte Projekte.

  • Projekte, die keinen thematischen Bezug zum Land NRW haben.

Personalkosten sind unter folgenden Voraussetzungen förderfähig

  • Es handelt sich um eine projektbezogene, befristete Tätigkeit.

  • Die Kosten wurden tatsächlich bezahlt.

  • Personalkosten öffentlicher Träger (z. B. Kommunen, die für einen Heimatverein Dienstleistungen übernehmen) sind ausgeschlossen

  • Unbefristet tätige, in Vollzeit beschäftigte Mitarbeitende von Antragstellenden sind von der Förderung ausgeschlossen, unterhalb der Vollzeit ist eine Förderung möglich.

  • Ein Folgeprojekt mit Personalkosten des- oder derselben Antragstellenden ist erst nach einer Sperrfrist von 2 Jahren möglich.

Förderantrag – so geht's!

1:43 Min

Der Weg zu einer Projektförderung kurz im Video dargestellt.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie stelle ich einen Antrag?

    Sie haben ein Projekt, das den Förder-Richtlinien der Nordrhein-Westfalen-Stiftung entspricht? Stellen Sie uns Ihr Vorhaben vor. Über ein Online-Formular können Sie Ihren Förderantrag einfach und unkompliziert einreichen.

  • Welche Unterlagen sind nötig?

    Damit ein Antrag behandelt werden kann, muss dieser vollständig vorliegen. Unter anderem benötigen wir einen schlüssigen Kosten- und Finanzierungsplan. Unverzichtbare Antragsbestandteile sind außerdem die Projektbeschreibung, die Selbstdarstellung der antragstellenden Initiative und Angaben zu den vorhandenen Eigenmitteln bzw. der eingebrachten Eigenleistung. Je nach Antragsart sind unterschiedliche Bescheinigungen beizufügen.

  • Wie und wann wird entschieden?

    Die Entscheidung über anstehende Förderanträge wird bei Bewilligungen im Rahmen von 20.000 Euro bis 750.000 Euro durch den Vorstand getroffen. Bewilligungen oberhalb des Betrages werden durch den Stiftungsrat beschlossen und unterhalb können diese als Entscheidung der Geschäftsführung erfolgen. Der Vorstand der NRW-Stiftung entscheidet in der Regel drei- bis viermal im Jahr im Rahmen seiner Vorstandssitzungen über die vorliegenden Förderanträge.

    Die Fördermittel der NRW-Stiftung sind begrenzt – wir können deshalb nicht zusichern, dass Ihr Antrag direkt in der nächsten Sitzung zur Sprache kommt. Es dauert außerdem eine Weile, einen Antrag gewissenhaft zu prüfen.

  • Was passiert nach einer Bewilligung?

    Bekommen Sie von uns grünes Licht für eine Förderung, besiegeln wir das. Wir schließen dann einen Fördervertrag mit Ihnen. Den Förderbetrag können Sie in Teilabschlägen und je nach Projektfortschritt schriftlich bei der NRW-Stiftung abrufen. Uns ist wichtig, dass Sie die Stiftung bei der Öffentlichkeitsarbeit einbinden. Die Förderung dokumentieren Sie nach außen sichtbar am Projektort – zum Beispiel durch ein Förderschild.