Wenn etwas bleibt
Ihr Vermächtnis für unser Land:
Sie können die NRW-Stiftung und
ihren Förderverein als Erben einsetzen.

Ihr Vermächtnis ist unsere Verpflichtung: In Ihrem Testament können Sie die NRW Stiftung und ihren Förderverein als Erbin und Erbe oder als Begünstigte bedenken. Eine schöne Möglichkeit für Sie, wenn Sie keine gesetzlichen Erbinnen oder Erben haben oder neben dem Nachlass für Ihre Erbinnen und Erben etwas für Natur, Heimat und Kultur in NRW bewirken möchten. Die Stiftung und der Förderverein sind gemeinnützige, steuerbegünstigte Körperschaften – das bedeutet, sie sind von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Erbe oder Vermächtnis erreicht sie also in vollem Umfang. Natürlich tragen wir gewissenhaft Sorge dafür, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verwendet wird – zum Beispiel für den Erhalt eines bestimmten Denkmals oder den Ankauf bestimmter Naturschutz-Flächen.
Möchten Sie Ihren Namen dauerhaft mit einem guten Zweck verbinden, dann können Sie eine Treuhandstiftung unter dem Dach der NRW-Stiftung errichten – oder aber eine der bestehenden Treuhandstiftungen als Erben einsetzen.
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