Etwas Bleibendes schaffen

Viele Menschen wollen ihr Erbe verantwortungsvoll regeln – und auf diese Weise nichts dem Zufall überlassen. Damit entlasten sie auch ihre Angehörigen. Dabei können sie gemeinnützige Organisationen wie die NRW-Stiftung mit Erbschaften und Vermächtnissen bedenken.

Es ist ein Thema, das viele am liebsten von sich wegschieben. Den Gedanken, jetzt regeln zu müssen, was nach dem eigenen Tod passiert, erfüllt wohl die meisten Menschen mit Unbehagen. Gleichzeitig ist da aber der Wunsch, für „klare Verhältnisse“ sorgen zu wollen. Das gelingt dann am besten, wenn als letzter Wille ein Testament geschrieben wird. Darin legt man fest, was mit dem Nachlass geschehen soll. Als Erbende können natürliche Personen, also Angehörige und Freunde bestimmt werden, aber auch gemeinnützige Organisationen wie die NRW-Stiftung. Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine Regelung für den Erbfall. Im Testament können Sie festlegen, wer Ihr Hab und Gut, sprich Ihr Vermögen und auch Ihre Gegenstände, erben soll. Sie können darin auch Ihren Erben Auflagen machen, beispielsweise die Verwaltung von Immobilien, die Versorgung von Haustieren oder die Pflege der Grabstätte.

Ist es Pflicht, ein Testament zu verfassen?

Grundsätzlich nicht. Es gibt eine gesetzliche Erbfolge. Sie tritt ein, wenn Verstorbene kein Testament erstellt haben. Das Gesetz sieht allerdings nur Eheleute und Verwandte als Erben vor, etwa Kinder, Enkel und Urenkel (Erben 1. Ordnung), Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten (Erben 2. Ordnung) sowie Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen (Erben 3. Ordnung). Freunde, Bekannte oder auch Organisationen werden logischerweise nicht berücksichtigt – denn der Gesetzgeber kann ja nicht wissen, wer Ihnen nahesteht. Wer sein Erbe selbst gestalten möchte, muss also ein Testament verfassen. Das ist dann die so genannte „gewillkürte Erbfolge“.

Welche Form muss ein Testament haben?

Es gibt zwei Arten von Testamenten – das eigenhändige und das notarielle Testament. Das eigenhändige verfassen Sie selbst. Es muss komplett handschriftlich geschrieben sein. Die bloße Unterschrift reicht nicht aus. Nutzen Sie klare Formulierungen, etwa die Überschrift „Mein Testament“ und halten Sie Verfassungsort und -datum fest. Beim Verfassen des notariellen Testaments hilft Ihnen ein Notar. Er berät Sie umfassend, schreibt Ihr Testament nieder und gibt es anschließend in die amtliche Verwahrung. Auf diese Weise lassen sich in der Regel spätere Streitigkeiten um das Erbe vermeiden. Für ein notarielles Testament fallen allerdings Gebühren an, die sich am Wert des Nachlasses bemessen.

Wo wird ein Testament aufbewahrt?

Ein Testament können Sie zu Hause aufbewahren, Sie können es aber auch in einem Schließfach hinterlegen. Dann ist nur wichtig, dass Angehörige wissen, wo es sich befindet. Wer ein Testament auffindet, muss es beim Nachlassgericht abliefern. Sicherer ist es, das Testament schon zu Lebzeiten beim Amtsgericht in Verwahrung zu geben. Lassen Sie ein notarielles Testament erstellen, dann gibt der Notar es automatisch in Verwahrung. Wo das Testament zu finden ist, meldet der Notar dann dem Zentralen Testamentsregister, das bei der Bundesnotarkammer geführt wird.

Was hat es mit den Pflichtanteilen auf sich?

Selbst wenn Angehörige von der Erbfolge ausgeschlossen werden, können einige Verwandte einen Pflichtanteil geltend machen. Das sind der Ehegatte oder die Ehegattin, Kinder beziehungsweise die Enkel, wenn die Kinder schon verstorben sind sowie die Eltern der oder des Verstorbenen. Der Pflichtanteil ist halb so hoch wie der Anteil, den die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Er kann nur als Geldzahlung beglichen werden, nicht etwa als Anteil an einer Immobilie oder ähnlichen Sachwerten. Den Anspruch darauf müssen mögliche Erben selbstständig bei der Erbengemeinschaft oder den Erben anmelden. Er verfällt drei Jahre, nachdem sie Kenntnis vom Todesfall erlangt haben.

Was spricht für das Vererben an eine Organisation?

Wenn Sie keine nahestehenden gesetzlichen Erbinnen oder Erben haben oder neben dem Nachlass für Ihre Hinterbliebenen eine gute Sache unterstützen möchten, kann es erfüllend sein, sein Erbe in guten Händen zu wissen. Auch die NRW-Stiftung und ihr Förderverein werden regelmäßig mit Erbschaften bedacht – von Menschen, denen unser Land und seine Natur und Kultur am Herzen liegen. Stiftung und Förderverein sind gemeinnützige, steuerbegünstigte Körperschaften – das bedeutet, sie sind von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Erbe oder Vermächtnis erreicht sie also in vollem Umfang. Natürlich wird gewissenhaft Sorge dafür getragen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verwendet wird, zum Beispiel für den Erhalt eines bestimmten Denkmals oder den Ankauf von Naturschutzflächen.

Fragen zum Thema

Das Team in der Geschäftsstelle der NRW-Stiftung berät Sie gern dazu, wie Sie Ihren Nachlass zugunsten der Stiftung gestalten können und was Sie dabei beachten müssen. Sprechen Sie uns gerne an!

Stefan Ast

Geschäftsführer
Telefon: 0211/45485-37
Fax: 0211/45485-22

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Christoph Eickelmann

Abteilungsleiter
Telefon: 0211/45485-32
Fax: 0211/45485-50

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