Immaterielles Kulturerbe - Bewerbungsverfahren gestartet

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Blick in die Höxberg-Mühle in Beckum. Das traditionelle Müllerhandwerk wurde 2017 in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Blick in die Höxberg-Mühle in Beckum. Das traditionelle Müllerhandwerk wurde 2017 in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Immaterielles Kulturerbe wie Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste oder Handwerkskünste wird aktiv gelebt, weiterentwickelt und von Generation zu Generation weitergegeben. In Deutschland führen die Länder und der Bund Listen des Immateriellen Kulturerbes, um die kulturelle Vielfalt besser sichtbar zu machen.

Ziele sind die Anerkennung und Auszeichnung der sogenannten lebendigen Traditionen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung. Die Vorschläge für die Eintragungen in die Kulturerbe-Verzeichnisse stammen von den Gruppen und Gemeinschaften, welche die jeweilige Kulturform selbst ausüben. Sie bewerben sich hierfür in ihrem Bundesland. Noch bis zum 30. November 2021 ist die Bewerbung im Auswahlverfahren 2021/23 möglich.

Um die gesamte Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland abzubilden, sind besonders Vorschläge willkommen, die dem Verzeichnis neue Facetten hinzufügen, etwa aus den Bereichen urbaner oder migrantischer Kultur. Weitere Informationen sowie das Online-Formular für die Bewerbung finden Sie auf der Internetseite der deutschen Unesco-Kommission: www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe

Einige Bundesländer bieten Informationsveranstaltungen an. So organisiert beispielsweise Nordrhein-Westfalen am 10. Mai 2021 von 14:00 bis 17:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung. Die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW bittet um Anmeldung per E-Mail an landesstelle@ike.upb.de. Mehr über die Informationsveranstaltungen: www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/informationsveranstaltungen-2021