Wissenswertes zu den Heimat-Touren

Leitfaden

  1. Wählen Sie auf der Internetseite der NRW-Stiftung ein Heimat-Touren-Ziel aus. Oft werden z.B. auch spezielle Aktionen für Schulklassen angeboten. Anfallende Kosten für den Eintritt werden nicht übernommen. Sofern eine digitale Veranstaltung ohne Fahrt gebucht wird, können die Kosten hierfür übernommen werden.
     
  2. Kontaktieren Sie den ausgewählten Ausflugspartner und vereinbaren Sie einen Besuchstermin, welcher im Jahr 2024 liegen muss. Aufgrund der besonderen Situation in diesem Jahr können Sie den Termin bei Bedarf auch verschieben. Bitte teilen Sie uns dies dann einfach formlos mit.
     
  3. Ermitteln Sie die Kosten für eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn Sie mit einem gemieteten Bus fahren möchten, holen Sie bei möglichst drei Busunternehmen Angebote ein (Preise inkl. MwSt.). Ganz wichtig: Halten Sie eine eventuelle Stornokosten-Regelung des Busunternehmens im Blick. Anfallende Stornokosten können nicht von der NRW-Stiftung übernommen werden.
     
  4. Tragen Sie Ihren vereinbarten Termin in den Online-Antrag ein und geben Sie die Kosten (inkl. MwSt.) für den Transport bzw. für die digitale Veranstaltung an. Füllen Sie alle Felder des Antrages aus. Nach Absenden des elektronischen Fahrtkosten-Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und eine Antrags-Nummer per E-Mail. Diese Antrags-Nummer brauchen Sie für Rückfragen.
     
  5. Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einige Tage später eine E-Mail mit einer Zusage oder Absage (falls das Budget aufgebraucht ist oder für die Schule schon fünf Fahrtkostenanträge bewilligt wurden). Zudem erhalten Sie das Formular der Besuchsbescheinigung mit der Auszahlungsanforderung als PDF.
     
  6. Drucken Sie das Formular aus und lassen Sie den Teil „Besuchsbescheinigung“ beim Besuch am Ausflugstag abstempeln/abzeichnen (bzw. fügen eine Kopie der Rechnung der digitalen Veranstaltung bei).
     
  7. Senden Sie (vorzugweise digital) im letzten Schritt das vollständig ausgefüllte Formular mit einer Kopie der Rechnung des Transportunternehmens an die NRW-Stiftung, um die Fahrtkosten erstatten zu lassen.
     
  8. Sprechen und schreiben Sie über ihre Heimat-Tour in den sozialen Medien. Geben Sie bei ihrem Beitrag den Hashtag #heimattouren mit an. Danke.

Teilnahmebedingungen

Projektbeschreibung:
Alle Schulen in NRW erhalten das Angebot, die Fahrtkosten (bzw. Kosten für digitale Veranstaltungen) zu ausgewählten Natur- oder Kulturprojekten, die von der NRW-Stiftung gefördert wurden, erstattet zu bekommen. Hierfür steht ein Budgetrahmen von 250.000 Euro bereit. Die Schulministerin von Nordrhein-Westfalen hat die Schirmherrschaft übernommen.

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt an dem Projekt Heimat-Touren NRW sind alle Schulen in Nordrhein-Westfalen. Unterstützt werden nur einzelne Klassenausflüge für maximal fünf Schulklassen einer Schule. Ganze Schulfahrten werden nicht gefördert. Pro Klasse kann maximal eine Fahrtkosten-Erstattung beantragt werden. Die Fahrt muß im Jahr 2024 stattfinden. Eine Erstattung für Fahrten, die schon vor der Antragstellung erfolgt sind, ist nicht möglich. Ausflüge/Exkursionen im Rahmen einer Nachmittags-oder Ferienbetreuung können nicht gefördert werden.

Aktionszeitraum:
Die Kostenerstattung zum Projekt Heimat-Touren NRW kann bis zur Erschöpfung des dafür verfügbaren Budgetrahmens bei der NRW-Stiftung ausschließlich über das Antrags-Formular auf der Internetseite www.nrw-stiftung.de beantragt werden. Die Anträge auf eine Erstattung werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und entsprechend der Teilnahmekriterien überprüft. Ist der Budgetrahmen ausgeschöpft, können keine weiteren Anträge auf eine Erstattung berücksichtigt werden. Die NRW-Stiftung informiert dazu rechtzeitig auf www.nrw-stiftung.de.

Umfang der Fahrtkosten-Erstattung:
Die Fahrtkosten zu einem Natur- oder Kulturprojekt in NRW aus dem Angebot Heimat-Touren NRW werden für die An- und Rückreise erstattet. Alternativ werden die Kosten für eine digitale Veranstaltung der Heimat- Touren-Ziele ohne Fahrtkosten übernommen. Die Vorlage der ausgefüllten Besuchsbescheinigung und eine Kopie der Rechnung des Transportunternehmens bei der NRW-Stiftung ist für die Erstattung zwingend erforderlich. Die durch die NRW-Stiftung bestätigten Fahrtkosten werden an das in der Besuchsbescheinigung angegebene Konto des Busunternehmens oder der Schule erstattet. Bei nicht bestätigten Anträgen auf eine Fahrtkosten-Erstattung besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Kosten.

Ausschluss:
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die NRW-Stiftung das Recht vor, Personen von den Heimat-Touren NRW auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Fahrtkosten-Erstattungen aberkannt und zurückgefordert werden. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.

Sonstiges:
Die NRW-Stiftung haftet nicht für technische Störungen bei Nichterreichbarkeit der Webseite der NRW-Stiftung. Die NRW-Stiftung haftet nicht für technische Störungen bei der Datenübertragung. Die NRW-Stiftung haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Pflicht bei der Durchführung des Projekts oder wenn ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Haftet die NRW-Stiftung gemäß vorstehendem Absatz für die Verletzung einer Pflicht, ohne das Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die NRW-Stiftung zum Zeitpunkt des Projektbeginns typischerweise rechnen musste. Die NRW-Stiftung trägt keine Verantwortung für die Durchführung der Fahrten und etwaigen Folgekosten (z.B. bei Ausfall der Fahrt, Unfallschäden, Schäden durch höhere Gewalt usw.). Der ausschließliche Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.