In guten Händen

Stiften Sie Ihr Vermögen
der NRW-Stiftung, fließt es
langfristig guten Zwecken zu

Einen Teil des eigenen Vermögens für die Nachwelt erhalten und für den guten Zweck einsetzen: So geht Stiften. Liegen Ihnen Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege am Herzen? Dann tätigen Sie eine Zustiftung zugunsten der NRW-Stiftung – oder errichten Sie eine Treuhandstiftung unter dem Dach der NRW-Stiftung. Das Stiftungsvermögen bleibt dann dauerhaft erhalten. Seine Erträge kommen Jahr für Jahr den Zwecken der NRW-Stiftung zugute.

Gemeinnütze Stiftungen oder Treuhandstiftungen sind steuerbegünstigt. Übertragen Sie ihnen Ihr Vermögen, dann sind weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern fällig. Außerdem können Sie zehn Jahre lang Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung steuermindernd gelten machen. Und: Setzen Sie die Stiftung als Erbin ein, so widmen Sie damit Ihr Lebenswerk langfristig einer guten Sache.

Die NRW-Stiftung ist hier Ihre richtige Ansprechpartnerin – sie hat jahrelange Erfahrung mit Treuhandstiftungen. Sie bewahrt die Vermögen dauerhaft und erzielt kontinuierliche Erträge.

  • Zustiftungen

    Sie möchten die Ziele der NRW-Stiftung langfristig unterstützen? Dann bietet sich eine Zustiftung in das Vermögen der NRW-Stiftung an. Dadurch erhöhen sich die jährlichen Erlöse, die die NRW-Stiftung für die Förderung ehrenamtlicher Initiativen einsetzt. Zustiftungen in den Kapitalstock der NRW-Stiftung können Sie steuermindernd geltend machen. Die NRW-Stiftung ist zudem von der Schenkungssteuer befreit, das heißt, Ihre Zustiftung kommt in vollem Umfang unseren gemeinnützigen Zwecken zugute.

  • Treuhandstiftungen

    Sie möchten eine eigene Stiftung gründen – und das mit möglichst wenig Zeit- und Verwaltungsaufwand? Dann bietet sich eine Treuhandstiftung an. Dabei vertrauen Sie der NRW-Stiftung das Stiftungsvermögen an, das wir dann in Ihrem Sinne verwalten. Ihre unselbstständige Stiftung basiert auf einer Satzung und einem Treuhandvertrag. Darin regeln Sie mit uns, was mit den Erträgen aus Ihrer Stiftung passieren soll. Die NRW-Stiftung organisiert die Stiftungsgründung und Verwaltung in enger Absprache mit der oder dem Stiftenden. Mit unselbständigen Stiftungen können bei der NRW-Stiftung übrigens konkrete Projekte als auch bestimmte Themen wie Naturschutz, Denkmalpflege oder kulturelle Einrichtungen gefördert werden.

  • Selbstständige Stiftungen

    Ihre selbstständige Stiftung beschäftigt sich mit Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege? Dann kann die NRW-Stiftung sie dabei unterstützen, ihre Erlöse satzungsgemäß zu verwenden. Wir waren bereits an der Errichtung mehrerer selbstständiger Stiftungen beteiligt – und stehen zur Vielfalt im Naturschutz und der Kulturpflege in Nordrhein-Westfalen. Wir freuen uns, wenn andere Stiftungen in diesen Themenfeldern mit dem gleichen Engagement bei der Sache sind wie wir.

  • Stiftungskooperationen

    Sie vertreten eine Treuhandstiftung und möchten mit der NRW-Stiftung zusammenarbeiten? Gerne können wir eine Stiftungskooperation eingehen! Die NRW-Stiftung geht bei ihren Projekten auch mit unselbstständigen Stiftungen Hand in Hand. Wir prüfen Förderanträge gewissenhaft – deshalb können Sie sicher sein, mit uns gemeinsam einen sinnvollen Zweck zu unterstützen. Möchten Sie bei einem unserer Projekte mit an Bord kommen, sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Ansprechpartner

Stefan Ast

Geschäftsführer
Telefon: 0211/45485-37
Fax: 0211/45485-22

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