ANTRAGSLEITFADEN NR. 5
ERWERB VON NATURSCHUTZ-GRUNDSTÜCKEN UND BODENDENKMÄLERN
Damit Ihr (formloser) Antrag die nötigen Informationen und erforderlichen Anlagen enthält, haben wir - sozusagen als kleine Hilfestellung - einen Leitfaden für Sie erarbeitet.
Bereits an dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die NRW-Stiftung grundsätzlich keine Personal-, Betriebs- und Folgekosten übernimmt.
Grundstücke der öffentlichen Hand (kommunale oder Landesflächen) können nicht erworben werden.
Bei Erwerb durch den Antragsteller sind zur Absicherung des jeweiligen Nutzungszweckes der Grundstücke sind ggf. Grundbucheintragungen zugunsten der NRW-Stiftung erforderlich. Die Kosten hierfür sind im Kostenplan zu berücksichtigen.
Bei Erwerb durch die NRW-Stiftung wird vom Antragsteller grundsätzlich nachhaltiges Engagement im Rahmen der naturschutzfachlichen und administrativen Betreuung vor Ort erwartet.
| Darstellung der antragstellenden Initiative (Satzung) | |
| Projektbeschreibung mit Fotos, kartografischer Darstellung, Flurstücksangaben sowie Angaben zum aktuellen und geplanten Schutzstatus, zu den aktuellen Eigentums- und Nutzungsverhältnissen, zur Gefährdung der Schutzzwecke sowie zum Entwicklungspotential und den geplanten Entwicklungsmaßnahmen | |
| Bei Flächen mit Bedeutung für den Naturschutz: Angaben zu besonders geschützten oder seltenen Arten und Lebens- gemeinschaften und/oder Auszug aus dem Biotopkataster der Landes- anstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) | |
| Bei Flächen mit Bedeutung für den Bodendenkmalschutz: Denkmalwertbegründung bzw. gutachterliche Stellungnahme des Fachamtes des zuständigen Landschaftsverbandes | |
| Tabellarischer Kostenplan (Ankauf, Nebenkosten, Entwicklungskosten) | |
| Tabellarischer Finanzierungsplan, der die Eigenmittel des Vereins, Zuschüsse Dritter (in welcher Höhe beantragt oder bewilligt) und den beantragten Zuschuss bei der NRW-Stiftung auflistet | |
| Vorschläge zur Präsentation der NRW-Stiftung im Rahmen des Projekts |





