ANTRAGSLEITFADEN NR. 4

BAUMASSNAHMEN (INSTANDSETZUNG, AUSBAU, UMBAU)

Ihr Verein möchte mit einer Baumaßnahme Ziele der NRW-Stiftung im Bereich des Naturschutzes oder der Heimat- und Kulturpflege verwirklichen?

Damit Ihr (formloser) Antrag die nötigen Informationen und erforderlichen Anlagen enthält, haben wir - sozusagen als kleine Hilfestellung - einen Leitfaden für Sie erarbeitet.

Bereits an dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die NRW-Stiftung grundsätzlich keine Personal-, Betriebs- und Folgekosten übernimmt.

Zur Absicherung des jeweiligen Nutzungszweckes des Gebäudes sind ggf. Grundbucheintragungen zugunsten der NRW-Stiftung erforderlich. Der jeweilige Eigentümer muss sein Einverständnis hierzu erklären und die Kosten hierfür sind im Kostenplan zu berücksichtigen.

Darstellung der antragstellenden Initiative (Satzung)
Projektbeschreibung
Nutzungskonzept mit Angaben zu aktuellen Nutzungs- und Eigentumsverhältnissen
Denkmalwertbegründung bzw. gutachterliche Stellungnahme des Fachamtes des zuständigen Landschaftsverbandes
Bei Instandsetzungsmaßnahmen: Schadensgutachten eines Sachverständigen
Tabellarischer Kostenplan (auf das Schadensgutachten abgestimmt; gegliedert nach denkmalpflegerischer Instandsetzungs- und nutzungsbedingten Ausbaukosten)
Tabellarischer Finanzierungsplan, der die Eigenmittel und/oder Eigenleistung des Vereins (pro Arbeitsstunde setzen wir 13 € an), Zuschüsse Dritter (in welcher Höhe beantragt oder bewilligt) und den beantragten Zuschuss bei der NRW-Stiftung auflistet
Angaben zur Höhe und Sicherung der Betriebs- und Folgekosten
Vorschläge zur Präsentation der NRW-Stiftung im Rahmen des Projekts


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