FÖRDERANTRÄGE
Aufgabe der Nordrhein-Westfalen-Stiftung ist es, dazu beizutragen, dass unter Natur- und Landschaftsschutz stehende oder dafür geeignete Flächen, Naturdenkmäler, Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sowie Kulturgüter, die für die Schönheit, Vielfalt und Geschichte des Landes und das Heimatgefühl und Landesbewusstsein seiner Bürger Bedeutung haben, erhalten, gepflegt und für die Bürger erfahrbar gemacht werden.
Sie will die Bereitschaft von Bürger und Gruppen zur Mitarbeit an dieser Aufgabe wecken und fördern. Darum werden diese Ziele vorrangig durch die Förderung privater Initiativen vor Ort verwirklicht. Die Stiftung wird insbesondere dort tätig, wo die staatliche Förderung nicht oder nur beschränkt wirksam wird.
Sie kann dies mittels Förderzuschüssen tun oder indem sie selbst das Eigentum an Flächen, Gebäuden oder Kulturgütern erwirbt.
Die Nordrhein-Westfalen-Stiftung kann grundsätzlich keine Personal-, Betriebs- und Projektfolgekosten fördern. Auch Ankäufe von öffentlichen Trägern wie Kommunen oder dem Land NRW sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Um die Entscheidung zu erleichtern, ob ein Projekt in das Profil der Nordrhein-Westfalen-Stiftung passt, empfehlen wir die Lektüre der Satzung und der Arbeitsgrundsätze (PDF) der Nordrhein-Westfalen-Stiftung. Detaillierte Informationen über Umfang und Verwendung der Fördermittel bieten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (PDF). Die Entscheidung über anstehende Förderanträge wird in der Regel durch den Vorstand im Rahmen der Vorstandssitzungen getroffen.
In den Förder-Leitfäden sind für die häufigsten Antragsfälle Checklisten enthalten. Diese geben einen Überblick darüber, welche Informationen und Anlagen der ansonsten formlose Antrag enthalten sollte, um vollständig zu sein.
Bitte richten Sie Ihren Antrag an:
Nordrhein-Westfalen-Stiftung
Naturschutz, Heimat- Kulturpflege
Förderantrag
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf
Bitte klicken Sie hier um zu den Antragsleitfäden zu gelangen.




